vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Schadenersatz wegen Nichtausschreibung der Kassenplanstelle am bisherigen Ordinationsstandort

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/273RdW 2010, 258 Heft 5 v. 17.5.2010

Ein scheidender Kassenarzt kann aus der nicht erfolgten Ausschreibung der Kassenplanstelle am bisherigen Ordinationsstandort keine Schadenersatzansprüche geltend machen (hier: Geltendmachung des Durchschnittsumsatzes der letzten drei Jahre, des Werts des Inventars und der Aufwendungen für den Rückbau der Ordination durch einen Zahnarzt gegen die GKK und die Landeszahnärztekammer). OGH 15. 12. 2009, 1 Ob 221/09w.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte