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Kostenschätzung eines Rechtsanwalts - Verbindlichkeit mangels Warnung vor Kostenüberschreitung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/237RdW 2010, 221 Heft 4 v. 19.4.2010

ABGB §§ 1002, 1170a

RAO § 16 Abs 1

Die werkvertragliche Regelung des § 1170a ABGB ist sinngemäß auf den Anwaltsvertrag anzuwenden. Nach Abgabe einer Kostenschätzung ohne Gewährleistung iSd § 1170a Abs 2 ABGB kann der Rechtsanwalt nur dann ein höheres Entgelt fordern, wenn sich ein beträchtlicher Mehraufwand als unvermeidlich erwiesen und er dem Mandanten dies unverzüglich angezeigt hat.

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