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Rechtsanwalt - keine Warnpflicht, wenn das Honorar den Kostenvorschuss übersteigt

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/236RdW 2010, 221 Heft 4 v. 19.4.2010

RAO § 16

ABGB § 1002

Eine Aufklärungspflicht über die Honorarverrechnung bzw über die voraussichtliche Höhe des Honorars trifft den Rechtsanwalt insb dann, wenn der Mandant diesbezüglich eine unzutreffende Meinung äußert oder Unerfahrenheit und Unsicherheit erkennen lässt. Der Umstand, dass der Honoraranspruch den erlegten Kostenvorschuss bereits erheblich übersteigt, löst alleine noch keine Warnpflicht aus.

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