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Keine Sozialversicherungspflicht bei ausschließlicher Tätigkeit im Ausland

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/204RdW 2010, 190 Heft 4 v. 19.4.2010

Hat ein DN seine Bauleitertätigkeit entsprechend der vertraglichen Vereinbarung ausschließlich im Irak ausgeübt und somit während seines Dienstverhältnisses durchgehend im Ausland gearbeitet, ist er nicht gemäß § 3 Abs 1 ASVG als im Inland beschäftigt anzusehen. Hatte er auch weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, scheidet auch eine Entsendung iSd § 3 Abs 2 lit d ASVG schon begrifflich aus. VwGH 17. 2. 2010, 2007/08/0013.

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