Im Zusammenhang mit der Wiener Gebrauchsabgabe hat der VwGH klargestellt, dass nicht nur Zeitungen, sondern auch Zeitschriften und Magazine an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Wien aufgrund einer Gebrauchserlaubnis nach dem Wr GAG in Selbstbedienungstaschen angeboten werden dürfen. Die Erteilung einer solchen Gebrauchserlaubnis ist für Wochentage (hier beantragt für Montag, Dienstag und Mittwoch) im Gesetz jedoch nicht vorgesehen. VwGH 23. 2. 2010, 2009/05/0080, und VwGH 23. 2. 2010, 2009/05/0081.