In BGBl II 2010/100 wurde nunmehr die Verordnung des BMF betreffend das Verfahren der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung veröffentlicht, die grundsätzlich mit 1. 4. 2010 anzuwenden ist. Auf Basis der RL 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem (Systemrichtlinie) und der EntscheidungNr 1152/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 6. 2003 wird EU-weit das IT-Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System) eingeführt, ein EDV-gestütztes System zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren. Durch EMCS werden die bisher auf der Grundlage von begleitenden Verwaltungsdokumenten in Papierform ablaufenden Beförderungsverfahren künftig IT-gestützt abgewickelt. Die vorliegende Verordnung enthält dazu die entsprechenden Detailregelungen.