In BGBl III 2010/27 wurden Änderungen zum DBA-Dänemark kundgemacht, mit denen die internationale Verpflichtung Österreichs zur Anpassung seiner Doppelbesteuerungsabkommen an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft umgesetzt wird. Das Protokoll tritt am 1. 5. 2010 in Kraft und ist ab 2011 anzuwenden. Bankauskünfte können somit ab 2011 ausgetauscht werden.