Selbst wenn die Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 % Mehrwertsteuer" erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint, werden nach Ansicht des BGH Verbraucher nicht in unangemessener und unsachlicher Weise iSv §§ 3 und 4 Nr 1 dUWG bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst. Auch wenn Verbraucher keine Gelegenheit zu einem ausführlichen Preisvergleich haben sollten, werden sie allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentschlüsse treffen. BGH 31. 3. 2010, I ZR 75/08.