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Formunwirksames Vermächtnis bei tatsächlicher Erfüllung auch im Ertragsteuerrecht wirksam

SteuerrechtRdW 2010/185RdW 2010, 172 Heft 3 v. 17.3.2010

Ebenso wie in der früheren Erbschaftsteuer ist ein formungültiges Vermächtnis auch im Rahmen der Einkommensteuer wirksam, wenn die Erben es vollziehen.

Erfüllt der Erbe eine wegen Formmangels nichtige Verfügung von Todes wegen, dann ist auch das formungültige Vermächtnis der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn die Erben die letztwillige Verfügung erfüllen.

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