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Aufsichtsrat, Künstler, Schriftsteller und Sportler als GmbH?

SteuerrechtMag. Bernhard RennerRdW 2010/184RdW 2010, 170 Heft 3 v. 17.3.2010

Die Frage, ob "höchstpersönliche Leistungen", zu deren Erbringern das BMF ua Aufsichtsräte, Künstler und Schriftsteller zählt, nur von Einzelpersonen oder auch durch eine (Einmann-)GmbH erbracht werden können, hat zahlreiche literarische Reaktionen11Vgl hiezu auch Mayr, Zwischengeschaltete GmbH steuerlich anzuerkennen? RdW 2009/839, 877, FN 1, bzw Renner, Highlights im EStR 2000-Wartungserlass 2009, ÖStZ 2010/9, 3, Anmerkungen zu Rz 104. verursacht. Nun hat das BMF im Wartungserlass 2009 zu den EStR 200022Erlass des BMF 11. 12. 2009, GZ BMF-010203/0704-VI/6/2009. seine Rechtsansicht neu positioniert und durch Beispiele präzisiert.33Vgl hiezu auch Mayr, RdW 2009/839, 877. Das Ergebnis wirft aber wiederum Fragen auf und gestattet bzw begünstigt neue steuerschonende Gestaltungen.

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