Die Frage, ob "höchstpersönliche Leistungen", zu deren Erbringern das BMF ua Aufsichtsräte, Künstler und Schriftsteller zählt, nur von Einzelpersonen oder auch durch eine (Einmann-)GmbH erbracht werden können, hat zahlreiche literarische Reaktionen1 verursacht. Nun hat das BMF im Wartungserlass 2009 zu den EStR 20002 seine Rechtsansicht neu positioniert und durch Beispiele präzisiert.3 Das Ergebnis wirft aber wiederum Fragen auf und gestattet bzw begünstigt neue steuerschonende Gestaltungen.