Ein Berater erbrachte Leistungen in der Form der Erstellung von Steuererklärungen an Personen, die einem Verein beitreten und Mitgliedsbeiträge zahlen mussten. Da die Mitgliedsbeiträge letztlich dem Berater für seine Beratungsleistungen zugekommen sind, waren sie bei ihm als Betriebseinnahmen und Umsätze zu erfassen.