UFS schließt sich dem Großen Senat des BFH an
Während die Rechtsprechung bisher bei einem teils beruflich, teils privat bedingten Reiseaufwand ein Aufteilungsverbot vertrat, hat der BFH diese Auffassung jüngst geändert und vertritt nunmehr eine anteilsmäßige Abzugsfähigkeit der Aufwendungen. Der UFS hat sich dieser geänderten Beurteilung angeschlossen.