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Recht am Guthaben eines Kontos mit mehreren Kontoinhabern

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/161RdW 2010, 152 Heft 3 v. 17.3.2010

ABGB § 943

AußStrG § 166

Das Recht am Guthaben eines gemeinsamen Kontos (hier: von Ehegatten) richtet sich nach der materiellen Berechtigung, dh danach, welchem Kontoinhaber Dritte durch Einzahlung oder Überweisung auf das (gemeinsame) Konto zahlen wollen. Sodann ist zu berücksichtigen, zu wessen Lasten die Kontoabflüsse gehen.

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