Gem dem Wr AuslGEG bedarf der Erwerb des Eigentums an einer Immobilie durch einen Ausländer der behördlichen Genehmigung bzw der Vorlage einer Bestätigung über eine Ausnahme von der Genehmigungpflicht (Negativbestätigung). Es stellt weder einen Verstoß gegen das EG-Abk Schweiz 2002 noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dar, wenn das Wr AuslGEG für den Erwerb einer Immobilie durch eine Gesellschaft österreichischen Rechts, deren Anteile von einer Gesellschaft schweizerischen Rechts gehalten werden, eine entsprechende Genehmigung fordert. EuGH 11. 2. 2010, C-541/08 , Fokus Invest.