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Steuerfreiheit von Rettungsflügen - ordnungsgemäß anerkannte Einrichtung

SteuerrechtJudikaturRdW 2010/121RdW 2010, 124 Heft 2 v. 17.2.2010

UStG § 6 Abs 1 Z 22

6. MwSt-RL: Art 13 Teil A Abs 1 lit p

Führt eine GmbH Rettungsflüge mit zwei - als Notarzthubschrauber konfigurierten - Helikoptern in Vorarlberg durch, so gilt sie als "ordnungsgemäß anerkannte Einrichtung" iSd Art 13 Teil A Abs 1 lit p der 6. MwSt-RL (nunmehr: Art 132 Abs 1 lit p RL 2006/112/EG ), wenn ihr mit Bescheid des BMVIT eine Konzession zur Beförderung von Fluggästen, Post und Fracht im gewerblichen Luftverkehr erteilt wurde. Aus Sicht des Gemeinschaftsrechts ist es nämlich in keiner Weise geboten, auf eine weitere (zusätzliche) Anerkennung - wie beispielsweise die Anerkennung nach dem Vorarlberger Rettungsgesetz - abzustellen. Auch das Vorliegen von Vereinbarungen mit den Trägern der SV hinsichtlich einer Kostenübernahme ist nicht von Relevanz.

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