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Erwerb eines Privatpilotenscheins durch Fliegerarzt - keine Betriebsausgaben

SteuerrechtJudikaturRdW 2010/120RdW 2010, 124 Heft 2 v. 17.2.2010

EStG § 4 Abs 4 Z 7, § 20 Abs 1 Z 2 lit a

Aufwendungen eines Fliegerarztes zum Erwerb eines Privatpilotenscheins können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, da es keine gesetzliche Voraussetzung dafür gibt, dass fliegerärztliche Sachverständige einen Pilotenschein erwerben müssen.

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