EStG § 4 Abs 4 Z 7, § 20 Abs 1 Z 2 lit a
Aufwendungen eines Fliegerarztes zum Erwerb eines Privatpilotenscheins können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, da es keine gesetzliche Voraussetzung dafür gibt, dass fliegerärztliche Sachverständige einen Pilotenschein erwerben müssen.