Mit Entscheidung vom 25. 6. 2009, RV/0778-W/09, ist der Unabhängige Finanzsenat der Meinung des Abgabepflichtigen gefolgt und hat die Ausgaben für den Erwerb einer Füllfeder von Montblanc sowie eines Etuis derselben Marke als Werbungskosten im Bereich der nichtselbstständigen Arbeit anerkannt.