Der vorliegende Kurzbeitrag widmet sich einer Frage, die durchaus als "Evergreen" in der werkvertragsrechtlichen Diskussion bezeichnet werden kann: (Inwieweit) Muss sich ein Werkbesteller - insbesondere im Rahmen des § 1168a ABGB - gegenüber dem Werkunternehmer Fehler anderer beigezogener Unternehmer als Mitverschulden anrechnen lassen; speziell Fehler von Planern, deren Vorarbeiten (Pläne, statische Berechnungen) dem ausführenden Unternehmer zur Umsetzung übergeben wurden? Das angesprochene Thema ist wohlbekannt; die zahlreichen Äußerungen dazu in der Judikatur und im Schrifttum lassen beim Rechtsanwender allerdings ein recht diffuses Gesamtbild zurück. Es erscheint daher eine kritische Sichtung der großteils divergierenden Stellungnahmen zum Problem angebracht.