vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Krankengeldanspruch nach DV-Ende

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/75RdW 2010, 66 Heft 2 v. 17.2.2010

Erstmals hat der OGH klargestellt, dass ein Versicherter, der nach der Selbstkündigung seines Dienstverhältnisses gemäß § 11 AlVG für 4 Wochen kein Arbeitslosengeld bezieht, auch dann Anspruch auf Krankengeld hat, wenn er erst am 28. Tag nach dem Ende der Pflichtversicherung und somit nach Ablauf der 3-wöchigen "Schutzfrist" des § 138 ASVG krankheitsbedingt arbeitsunfähig wird; diese 3-wöchige Schutzfrist verlängert sich nämlich in analoger Erstreckung des § 122 Abs 2 Z 2 lit b ASVG. OGH 20. 10. 2009, 10 ObS 118/09i.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte