Die Vereinbarung von Provisionen für den Fall eines erfolgreichen Geschäftsabschlusses mit einem vom Vermittler namhaft gemachten Dritten ist aus dem heutigen Wirtschaftsleben kaum mehr wegzudenken. Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich auch ein Rechtsanwalt einen wirksamen und durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung einer Provision wegen Vermittlung eines Geschäfts versprechen lassen kann.