Nach dem Motto "Sanieren statt liquidieren" stellt das mit 1. 7. 2010 in Kraft getretene IRÄG 2010 die Fortführung und Sanierung von Unternehmen, die in die Krise geraten sind, in den Vordergrund. Die neue Insolvenzordnung sieht zu diesem Zweck ua vor, dass das bisherige Ausgleichsverfahren durch ein für Schuldner attraktiveres Sanierungsverfahren unter Eigenverwaltung mit einer auf 30 % herabgesetzten Mindestquote ersetzt wird. Eine Verschlechterung der Rechtsposition von Gläubigern wurde bewusst in Kauf genommen. So wurden insbesondere die Auflösung von Verträgen für Gläubiger deutlich erschwert und die Rechte besicherter Gläubiger beschränkt.