Vor einem Jahr wurde in dieser Zeitschrift kurz auf zwei Entscheidungen des OGH eingegangen, die Privatstiftungen, deren Organmitglieder sowie Berater einigermaßen in Verwirrung gebracht haben (RdW 2009/797, 834). Wer gehofft hatte, dass der Gesetzgeber hier bei Gelegenheit klärend eingreift, wird freilich enttäuscht sein, wie die in einem Ministerialentwurf zur Diskussion gestellten Regelungen in Art 14 des Budgetbeleitgesetz-Justiz 2011-2013 zeigen.