Für das Jahr 2011 ist nach derzeitigem Stand keine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant, sodass sich im Rahmen der Pensionserhöhungsautomatik der maßgebliche Ausgleichszulagenrichtsatz mit 793,40 € errechnet (Festsetzung des Anpassungsfaktors für 2011 mit 1,012; BGBl II 2010/360). Daraus ergeben sich für die Lohnpfändung voraussichtlich folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2011: