Verordnungen der FMA:Änderung der V, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird, BGBl II 2010/357 (max Garantiezinssatz ab 1. 4. 2011: Lebensversicherung 2,0 %, staatlich geförderte Zukunftsvorsorge 1,75 %);