DSG § 4 Z 13, § 28 Abs 2, § 50
Der Löschungsanspruch nach § 28 Abs 2 DSG 2000 kann auch bei einem Informationsverbundsystem, bei dem der Betreiber gleichzeitig auch teilnehmender Auftraggeber ist, nicht gegen den Betreiber gerichtet werden, wenn der zu löschende Datensatz nicht von ihm geliefert worden ist.