Vorabentscheidung zu einem österreichischem Fall
RL 89/665/EWG idF RL 92/50/EWG: Art 1 Abs 1, Art 2
Der Schadenersatzanspruch eines unterlegenen Bieters wegen Verstoßes eines öffentlichen Auftraggebers gegen Vergaberecht darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass dem Auftraggeber ein Verschulden vorzuwerfen ist. Dies gilt auch dann, wenn eine gesetzliche Verschuldensvermutung zulasten des Auftraggebers besteht und er sich nicht auf das Fehlen individueller Fähigkeiten und damit auf mangelnde subjektive Vorwerfbarkeit des behaupteten Verstoßes berufen kann.