Der vom Finanzressort eingebrachte abgabenrechtliche Teil des Budgetbegleitgesetzes 2011-20141 soll im Wesentlichen der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und dem Schließen von Steuerschlupflöchern dienen, weiters der Anlastung von sozialen Kosten an die Verursacher, der Ökologisierung und der Anpassung an gemeinschaftsrechtliche Vorgaben. Die Begutachtungsfrist endet am 17. 11. 2010. Die Ausschlussberatungen über die Regierungsvorlage sollen am 9. Dezember beginnen und bis 16. Dezember fortgesetzt werden. Im Plenum soll das BBG 2011-2014 in der Zeit vom 20. bis 22. Dezember beraten und vor Weihnachten beschlossen werden. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick, Fachbeiträge zum Budgetbegleitgesetz folgen in den nächsten Ausgaben der RdW.