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Budgetbegleitgesetz 2011-2014: Wichtige abgabenrechtliche Änderungen - ME

SteuerrechtRdW 2010/740RdW 2010, 731 Heft 11 v. 17.11.2010

Der vom Finanzressort eingebrachte abgabenrechtliche Teil des Budgetbegleitgesetzes 2011-201411Ministerialentwurf 3. 11. 2010, 234/ME NR 24. GP, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Stabilitätsabgabe von Instituten des Finanzmarktes (Stabilitätsabgabegesetz) sowie eine Flugabgabe (Flugabgabegesetz - FlugAbgG) eingeführt und ua das EStG, das KStG, das UmgrStG, das UStG, das GebG, das VersStG, das KfzStG, das EnAbgVergG, das InvFG, das ImmoInvFG, das NoVAG, das KommStG, die BAO, das AVOG 2010, die AbgEO, das TabStG und das MinStG geändert werden sollen (Budgetbegleitgesetz 2011-2014 - BBG 2011-2014 - Teil Abgabenänderungsgesetz - AbgÄG) soll im Wesentlichen der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und dem Schließen von Steuerschlupflöchern dienen, weiters der Anlastung von sozialen Kosten an die Verursacher, der Ökologisierung und der Anpassung an gemeinschaftsrechtliche Vorgaben. Die Begutachtungsfrist endet am 17. 11. 2010. Die Ausschlussberatungen über die Regierungsvorlage sollen am 9. Dezember beginnen und bis 16. Dezember fortgesetzt werden. Im Plenum soll das BBG 2011-2014 in der Zeit vom 20. bis 22. Dezember beraten und vor Weihnachten beschlossen werden. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick, Fachbeiträge zum Budgetbegleitgesetz folgen in den nächsten Ausgaben der RdW.

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