ABGB § 933
WEG § 18 Abs 2
Beim Liegenschaftskauf beginnt die dreijährige Gewährleistungsfrist für Sachmängel nicht mit der bücherlichen Eintragung des Erwerbers, sondern mit der körperlichen Übergabe des Kaufobjekts zu laufen.
ABGB § 933
WEG § 18 Abs 2
Beim Liegenschaftskauf beginnt die dreijährige Gewährleistungsfrist für Sachmängel nicht mit der bücherlichen Eintragung des Erwerbers, sondern mit der körperlichen Übergabe des Kaufobjekts zu laufen.