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Gewährleistungsfrist für Mängel an allgemeinen Teilen der Wohnungseigentumsanlage

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/718RdW 2010, 718 Heft 11 v. 18.11.2010

ABGB § 933

WEG § 18 Abs 2

Beim Liegenschaftskauf beginnt die dreijährige Gewährleistungsfrist für Sachmängel nicht mit der bücherlichen Eintragung des Erwerbers, sondern mit der körperlichen Übergabe des Kaufobjekts zu laufen.

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