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Einseitige Verlängerbarkeit der Gewährleistungsfrist auf zehn Jahre - keine gröbliche Benachteiligung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/717RdW 2010, 717 Heft 11 v. 18.11.2010

ABGB § 879 Abs 3, §§ 914, 933, 1167

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