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Bankgarantie - Hinweispflicht auf verbesserbare Mängel der Abruferklärung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/716RdW 2010, 717 Heft 11 v. 18.11.2010

ABGB §§ 880a, 1295 Abs 1

Im Rahmen ihrer vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten hat die Bank den Begünstigten der Bankgarantie auf Formmängel seiner Abruferklärung hinzuweisen, die der Auszahlung entgegenstehen, aber noch vor Garantieablauf verbessert werden könnten.

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