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Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers nach § 67 VersVG

WirtschaftsrechtDr. Herbert SalfickyRdW 2010/714RdW 2010, 712 Heft 11 v. 18.11.2010

In der Schadenversicherung geht der Schadenanspruch des Versicherungsnehmers insoweit auf den Versicherer über, als dieser vom Versicherer dem Versicherungsnehmer bezahlt wurde. Deckt die Zahlung des Versicherers aber nicht den gesamten Schaden ab, stellt sich dann, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers nicht in voller Höhe besteht, die Frage, ob der "verbleibende Schadenersatzanspruch" primär dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherer zukommt. Diese Frage wird grundsätzlich nach aktueller Rechtsprechung und Lehre zugunsten des Versicherungsnehmers gelöst. So manche Detailprobleme sind aber nicht eindeutig geklärt. Der Beitrag zeigt den Diskussionsstand und mögliche Lösungsansätze auf.

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