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Europäischer Betriebsrat: Umsetzung der geänderten Richtlinie

ArbeitsrechtMag. Christina Hießl, Bakk. LL.M.RdW 2010/663RdW 2010, 644 Heft 10 v. 15.10.2010

Bereits seit 1996 ist die Richtlinie über Europäische Betriebsräte in Kraft. Sie bezweckt die Europäisierung der betrieblichen Vertretung von Arbeitnehmerinteressen als Antwort auf die zunehmende Internationalisierung der Unternehmenslandschaft - mit bisher mäßigem Erfolg. Eine Neufassung soll dem Konzept der grenzüberschreitenden AN-Vertretung mehr Schlagkraft verleihen. Im Rahmen einer umfassenderen Novellierung des ArbVG ist nun die Aufnahme der Neuerungen in den österreichischen Rechtsbestand geplant.

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