Erste Rsp zur Frage, ob Pkt XVII Z 1 zweiter Satz KollV-Handelsangestellte ausschließlich Arbeitsverhältnisse mit kaufmännischen Tätigkeiten und nicht auch solche mit höheren, nicht kaufmännischen Tätigkeiten erfasst
AngG § 20
KollV-Handelsangestellte: Pkt XVII Z 1