Zeiten des Urlaubsverbrauchs können Schwerarbeitszeiten begründen, wenn während des Urlaubs - wäre fiktiv gearbeitet worden - Schwerarbeit geleistet worden wäre. Da dies durchaus auch dann möglich ist, wenn gemeinsam mit dem Ende des Urlaubs auch das Arbeitsverhältnis beendet wird, hat der OGH nun klargestellt, dass es auf die Lage des Urlaubs nicht ankommt. OGH 27. 7. 2010, 10 ObS 96/10f.