vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsübergang: keine Weitergeltung arbeitszeitrechtlicher Regelungen im KollV

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2010/632RdW 2010, 610 Heft 10 v. 15.10.2010

Durch den Wechsel der KollV-Angehörigkeit infolge eines Betriebsübergangs darf dem AN das Entgelt nicht geschmälert werden, das ihm vor Betriebsübergang für die regelmäßige Arbeitsleistung in der Normalarbeitszeit kollektivvertraglich gebührt hat. In diesem Zusammanhang hat der OGH nun ausgesprochen, dass eine im KollV vorgesehene begünstigte Anrechnung von Nachtarbeitsstunden auf das zu leistende Arbeitszeitausmaß (hier: 54 Minuten tatsächliche Arbeitszeit = 60 Minuten angerechnete Arbeitszeit) nicht unter diese Schutzbestimmung fällt. Der AN hat somit keinen Anspruch auf gesonderte Abgeltung des "Nachtfaktors" gegenüber seinem nunmehrigen AG. OGH 26. 5. 2010, 9 ObA 8/10g.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte