Nach Ansicht des EuGH verstößt es gegen die Niederlassungsfreiheit, dass Österreich den Betrieb von Spielbanken ausschließlich Wirtschaftsteilnehmern mit Sitz in Österreich vorbehält. EuGH 9. 9. 2010, C-64/08 , Engelmann.
Nach Ansicht des EuGH verstößt es gegen die Niederlassungsfreiheit, dass Österreich den Betrieb von Spielbanken ausschließlich Wirtschaftsteilnehmern mit Sitz in Österreich vorbehält. EuGH 9. 9. 2010, C-64/08 , Engelmann.