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Verstärkter Senat zu den Auswirkungen der Insolvenz auf die Unterhaltsbemessung

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2010/628RdW 2010, 609 Heft 10 v. 15.10.2010

Rechtssätze des verstärkten Senats:

1. Der Umstand, dass dem Unterhaltspflichtigen sein Erwerbseinkommen aufgrund der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder daran anschließender insolvenzrechtlicher Konsequenzen (Abschöpfungsverfahren, Zahlungsplan, Zwangsausgleich) nicht zur Gänze zur Verfügung steht, führt für sich allein nicht zu einer Verminderung seiner Unterhaltspflicht.

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