Mit der V BGBl II 2010/294 wurde die Unternehmensberatungs-Verordnung an aktuelle Ausbildungsmöglichkeiten angepasst: Als Zugangsvoraussetzung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation wird nunmehr ua auch der Abschluss eines Lehrgangs universitären Charakters oder eines fachlich einschlägigen Lehrgangs gem § 14a FHStG anerkannt. Weiters wird die Absolvierung einer (Grund-)Ausbildung der Beratungsberufe anerkannt (zumindest im Ausmaß von 230 Unterrichtseinheiten), wobei in diesem Fall eine mindestens zweieinhalbjährige, fachlich einschlägige Tätigkeit notwendig ist.