Das studierende Kind will Vorlesungen besuchen, die bis in die Abendstunden dauern, obwohl öffentliche Verkehrsmittel zurück zum Familienwohnort nur am Tage verkehren. Ob dies bei den Eltern zur Anerkennung von Aufwendungen für die auswärtige Berufungsausbildung iSd § 34 Abs 8 EStG führt, hatte der VwGH in einem jüngst ergangenen Erk zu prüfen.