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Gebäudeschäden: Außergewöhnliche Belastung nur nach Katastrophen?

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2009/620RdW 2009, 607 Heft 9 v. 15.9.2009

Der Wasserschaden aus Anlass eines Hochwassers ist - auch nach dem Gesetz - unstrittig als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Tritt der Schaden nach einem Rohrbruch ein, kann dieser Fall nicht anders beurteilt werden.

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