Ab 1. 1. 2010 ist das neue, soeben kundgemachte Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei anzuwenden, das das bisherige DBA BGBl 1973/595 ablöst. Das neue DBA bezieht sich auf Einkommensteuer und Körperschaftsteuer und folgt im größtmöglichen Umfang den Regeln des OECD-Musterabkommens. BGBl III 2009/96.