vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Eintragung eines Legosteins als Marke

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2009/556RdW 2009, 561 Heft 9 v. 15.9.2009

Nach § 3 Abs 2 Nr 2 dMarkenG sind Zeichen dem Markenschutz nicht zugänglich, wenn sie ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Dieser Vorschrift liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass im Allgemeininteresse Formen vom Markenschutz freigehalten werden müssen, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erfüllen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte