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Pflicht zur Begründung der Zuschlagsentscheidung

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RAA Mag. Andreas Gföhler, Schramm Öhler RechtsanwälteRdW 2009/522RdW 2009, 531 Heft 8 v. 17.8.2009

BVergG §§ 131, 132 Abs 2

Eine Zuschlagsentscheidung hat - bei sonstiger Nichtigkeit - jedenfalls die Formvorgaben des § 131 vierter Satz BVergG 2006 zu erfüllen. Insb ist eine Zuschlagsentscheidung zu begründen.

VwGH 22. 4. 2009, 2009/04/0081

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