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Grenzen der Prüfbefugnis der Nachprüfungsbehörde

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: RA Dr. Dagmar Malin/RAA Mag. Andreas GföhlerRdW 2009/523RdW 2009, 532 Heft 8 v. 17.8.2009

BVergG § 320 Abs 1

Ein Nachprüfungsantrag kann nur dann als unzulässig zurückgewiesen werden, wenn das Angebot des Antragstellers einen unbehebbaren oder nach Verbesserungsauftrag nicht behobenen Mangel aufweist und dieser schon aus den Akten des Vergabeverfahrens ersichtlich ist.

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