vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zwingend festzulegende Höchstzahl der einzuladenden Unternehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RAA Mag. Andreas Gföhler, Schramm Öhler RechtsanwälteRdW 2009/521RdW 2009, 531 Heft 8 v. 17.8.2009

BVergG § 25 Abs 3, § 103 Abs 6

Im nicht offenen Verfahren nach vorheriger Bekanntmachung sind sowohl eine Höchstzahl an einzuladenden Unternehmern als auch entsprechende Auswahlkriterien vom Auftraggeber festzulegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!