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Wertpapierleihe - ein Weg zum partiellen Squeeze-out?

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Christian NowotnyRdW 2009/489RdW 2009, 509 Heft 8 v. 17.8.2009

Bei der Anwendung des GesAusG bereitet es bekanntlich Schwierigkeiten, dass der Ausschluss auf den Hauptgesellschafter, der zumindest mit 90 % beteiligt sein muss, zu erfolgen hat; ist die Beteiligung des Hauptgesellschafters auf verbundene Unternehmen aufgeteilt, so muss diese Verbindung bereits im letzten Jahr vor der Beschlussfassung durchgehend bestanden haben (§ 1 Abs 3 GesAusG). Ein partieller Ausschluss ist daher nur über Umwege möglich.

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