Der OGH hat nunmehr mit Entscheidung vom 30. 3. 20091 zum Thema Zulässigkeit der Einhebung der Wiener Gebrauchsabgabe durch die Wien Energie Stromnetz GmbH und deren Weiterverrechnung an ihre in Niederösterreich ansässigen Netzkunden Stellung genommen. Im Rahmen seiner rechtlichen Beurteilung setzt sich der OGH nur kurz mit der Frage der Geltung und Wirkung der Allgemeinen Netzbedingungen des Netzbetreibers auseinander, die eine Weiterverrechnung gesetzlicher Abgaben vorsehen. Er bejaht vielmehr den Rückforderungsanspruch der Netzkunden auf eine zu Unrecht eingehobene Gebrauchsabgabe mit einer physikalisch-technischen Argumentation.