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Recht auf ein als Auftragsarbeit entworfenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2009/480RdW 2009, 505 Heft 8 v. 17.8.2009

Das Recht auf ein (außerhalb eines Arbeitsverhältnisses) als Auftragsarbeit entworfenes und erstelltes Gemeinschaftsgeschmacksmuster steht nicht dem Auftraggeber, sondern dem Entwerfer oder seinem Rechtsnachfolger zu. Dabei kommt auch eine Übertragung des Rechts per Vertrag in Betracht. EuGH 2. 7. 2009, C-32/08 , FEIA.

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