Die neue RL 2009/50/EG des Rates vom 25. 5. 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung soll einen Beitrag zur Bewältigung des europaweiten Fachkräftemangels leisten, indem die Zulassung und Mobilität von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung von mehr als 3 Monaten gefördert wird. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen soll einem Drittstaatsangehörigen der besondere Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" erteilt werden, der ihm einen schrittweisen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht und für ihn und seine Familie die Aufenthalts- und Mobilitätsrechte sichert.