Um die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise abzufangen, wurde am 17. 6. 2009 ein Initiativantrag (679/A BlgNR 24. GP) eingebracht. Dieser sieht in Fortsetzung des erst im März dieses Jahres erlassenen Beschäftigungsförderungsgesetzes 2009 (BGBl I 2009/12) ein weiteres "Arbeitsmarktpaket 2009" vor. Kernpunkte sind Verbesserungen bei der Kurzarbeit, der Altersteilzeit, der Bildungskarenz, beim Solidaritätsprämienmodell sowie die Einrichtung einer neuen Jugendstiftung, aber auch die Aufwertung des Arbeitslosengeldes, die Verlängerung des Übergangsgeldes, die Einführung einer Krankenversicherung für jene Personen, die wegen der Einkommensanrechnung des Partners bzw Partnerin keine Notstandshilfe erhalten, der Entfall des Bonus-Malus-Modells und die befristete Verschiebung der Befreiung vom AlV-Beitrag für pflichtversicherte Personen von 57 auf 58 Jahre (zur teilweisen Finanzierung der genannten Verbesserungen).